Seit dem 1.April 2000 ist die Kennzeichnung
der Schweine mit der neuen Ohrmarke obligatorisch.
Die Ohrmarke der Schweine enthält
die Betriebsnummer sowie die fortlaufende Tiernummer.
Spätestens bis 30 Tage nach der
Geburt muss ein Ferkel markiert werden (wenn früher verkauft vor dem
Verkauf!).
Bei allen Verschiebungen eines Tieres
(z.B. Verkauf, Abgabe an den Schlachthof etc.) muss ein Begleitdokument
ausgefüllt werden. Das Original des Begleitdokuments begleitet das
Tier an den Bestimmungsort, die Kopie verbleibt auf dem Herkunftsbetrieb
und muss während 3 Jahren aufbewahrt werden.
Jede Tierhalterin / jeder Tierhalter
führt ein Verzeichnis der Schweine auf dem Betrieb, mit den Angaben
über die Anzahl der Tiere und über Bestandesänderungen.